Trial als Leistungssport 

Der Wettkampfsport spielt sich in Deutschland im Wesentlichen auf zwei Ebenen ab.

 

 

1.)     Jugend- und Clubsporttrial (CS-Trial)  

Zur Ausübung dieser Wettkampfvariante benötigt man mind. die C-Lizenz des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB). In 99,9% der Fälle wird kein Führerschein benötigt, so dass sich der Jugend- und CS-Sport im Wesentlichen auf dieser Ebene abspielt.

Bei diesen Wettkämpfen wird in verschiedenen nach dem Fahrkönnen gestaffelte Leistungsklassen gestartet und getrennt gewertet. Die Klassen richten sich nach dem individuellen Können und nicht nach dem Alter. Oftmals wird zusätzlich noch nach Jugendlichen (bis 18 Jahre) und Fahrern (über 18 Jahre) getrennt gewertet.

In den verschiedenen Regionen werden auch ganze Veranstaltungsserien angeboten, in denen entsprechende Regionaltitel ausgefochten werden. Im Bereich Westdeutschland wird der Rhein-Ruhr-Cup (RRC), vormals Westdeutscher-Trial-Pokal (WTP), ausgefahren. An dieser Serie beteiligen sich die RFH sowohl als Teilnehmer als auch als Veranstalter.

Die aktiven Trialer der RFH nehmen mehr oder weniger intensiv die Möglichkeiten zum sportlichen Vergleich mit gleichgesinnten auf der Ebene des Jugend- und CS-Trial war.  

     

2.)     DMSB-geregelter Lizenzsport  

Der Lizenzsport richtet sich an den ambitionierten Trialer, der ein hohes Niveau erreicht hat und sein Hobby als Leistungssport ausüben will.

Zur Beteiligung an den Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften wird eine Lizenz des DMSB benötigt.

Im Rahmen der Deutschen Meisterschaft wird auch in verschiedenen Klassen gestartet. Die Klassen richten sich ebenfalls nach dem Fahrkönnen und nicht nach dem Alter. Zusätzlich bestehen aber Aus- und Abstiegsregelungen.

Da bei einigen dieser Veranstaltungen Zwischenstrecken auf öffentlichen Wegen liegen, ist teilweise ein Führerschein notwendig, wenn man an allen Veranstaltungen teilnehmen will. Bei erfolgreichen Jugendlichen besteht die Möglichkeit vor dem 18 Lebensjahr einen entsprechenden Sonderführerschein zu beantragen.